ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DWS GMBH

I. Geltung Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden, erfolgen die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma DWS GmbH ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“), womit sich der/die Kunde/Kundin bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des/der Kunden/-in erkennt DWS nicht an, es sei denn, DWS stimmt ausdrücklich ihrer Geltung zu. Vertragserfüllungshandlungen von DWS gelten nicht als Zustimmung zu den von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen DWS und dem/der Kunden/-in. Es gilt eine nicht kommerzielle Verwendung wie z.B. eine gewerbliche Nutzung als vereinbart. Sollte eine kommerzielle Nutzung gewünscht sein, bedarf diese einer entsprechenden Vereinbarung mit DWS. Bei Zuwiderhandeln können dem/der Nutzer/-in Schadenersatzzahlungen als auch Kosten für Nutzungsrechte entsprechend verrechnet werden. Diese Vereinbarung muss auch bei allfälligem Verkauf der gegenständlichen Anlage an den/die Nacheigentümer/-in weitergegeben werden. Mit dem/der Vertragspartner/-in gilt als vereinbart, dass sämtliche Kauf- und Verwendungsbedingungen sowie Einbau-, Wartungs- und Anwendungsrichtlinien und Hinweise an allfällige Nacheigentümer/-innen oder Anwender/-innen verbindlich weitergereicht werden.

II. Allgemeines Sämtliche Anlagenteile werden vormontiert hergestellt und für die Vor- Ort Montage vorbereitet. Montagen oder Installationen vor Ort sind nicht Gegenstand des Produkt-Kaufantrages. Diese bedürfen eines eigenständigen Kaufantrages mit Montage und Installationbedingungen. Für den Transport, das Versetzen, die Montage, sowie für die Installationen durch die Fremdfirmen übernimmt DWS keine Haftung. Preis Kaufantrag gültig ab Werk. Lieferkonditionen 6 Wochen nach Bestellung und Ausführungsfreigabe bei Standardausführung (Lieferzeiten können je nach Auftragslage schwanken). Anzahlung 50% bei Auftragserteilung. Vom Einlangen ist der Liefertermin abhängig. Bei Sondermaßen ist die Lieferzeit gesondert zu vereinbaren. Die Restzahlung wird nach Herstellung und Bereitstellung zur Abholung im Werk, unabhängig ob durch den/die Kunden/-in abgeholt oder in Betrieb genommen, unmittelbar fällig. Werden durch verzögerte Abholung vom/von der Besteller/-in fertiggestellte Waren durch Gründe, die DWS nicht zu vertreten hat, die Zahlungen verzögert, gilt ein Verzinsungssatz von 15% pa inkl. Manipulationsgebühren als vereinbart. Die in der DWS Preisliste angeführten Produkte beinhalten den bestellten Lieferumfang ohne Lagerkosten, Transport, Versetzen, Kranen zum Verladen und zum Einheben am Einbauort sowie Versetzen und Montage. In den genannten Produktkosten sind Produktionsleistungen enthalten. Sollten im Projektverlauf Änderungen, die nicht durch DWS zu vertreten sind oder zusätzliche Kundenwünsche erforderlich sein, werden die erforderlichen Zusatzleistungen mit folgenden Stundensätzen verrechnet: Ingenieurleistungen: Projektleiter/-in EUR 97,00 / Konstrukteur/-in EUR 88,00/ Produktionsleistungen: Sonderfachmann/-frau EUR 88,00 / Monteur/-in EUR 74,00 / Administration EUR 65,00. Für die Organisation des Transportes auf Rechnung des/der Kunden/-in, verrechnet DWS 18% Bearbeitungskosten. Inbetriebnahme – Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Anlagenfunktion ist die Inbetriebnahme durch unseren Kundendienst (zertifizierter DWS Servicepartner oder durch DWS) erforderlich. Um eine termingerechte Abwicklung zu ermöglichen, muss diese 14 Tage vorher in unserer Kundendienstzentrale (Tel.: +43 (0)1 876 17 44) vereinbart werden. Kosten der Montage, des Transports, des Kranens oder der Inbetriebnahme erfordern ein gesondertes Dienstleistungsangebot. Alle Serien-Anlagen sind für den privaten Gebrauch ausgestattet und bedürfen bei gewerblichem Einsatz je nach Verwendungsfall Adaptionen. Wir beraten Sie gerne. Am Aufstellungsort fix aufgestellte und montierte Anlagen oder deren Teile sind verpflichtend durch DWS, einen hierfür autorisierten Service-Partner oder eine/n autorisierte/n Fachmann/-frau vor Nutzung zu prüfen und in Betrieb zu nehmen. Für nicht fachkundig in Betrieb genommene Anlagen oder Teile übernimmt DWS keine Haftung. Mängel, die durch fehlende Wartung bzw. durch unsachgemäße Bedienung verursacht werden, sind nicht durch DWS-Gewährleistung gedeckt! Beratende Tätigkeit ist – wenn kein gesonderter schriftlicher Auftrag hierfür vorliegt – nicht als verbindliche Planungstätigkeit zu sehen. Es kann daraus auch keine Generalplanungs- oder Generalunternehmerleistung abgeleitet werden. Sämtliche an DWS übertragenen Leistungen bedürfen einer schriftlichen Beauftragung. Jegliche Vertrags oder Leistungsveränderungen sind nur mit schriftlicher Vereinbarungen gültig. Mündliche Nebenreden sind ausgeschlossen. DWS Bauangaben sind Empfehlungen, die durch einen mit den vor Ort Erfordernissen vertrauten, einschlägig versierte/n Fachmann/-frau projektbezogen anzupassen sind. Gewährleistung: Eine Gewährleistungsverpflichtung unsererseits, im Sinne der Gesetzesdefinition besteht nur: – Für die von uns gelieferten Anlagen und Anlagenteile, wenn die Erst-Inbetriebnahme durch den DWS Werkskundendienst (zertifizierte DWS Servicepartner oder durch DWS) erfolgte; – Wenn die Anlagen / Anlagenteile regelmäßig, durch unseren Werkskundendienst (zertifizierte DWS Servicepartner oder durch DWS) gewartet werden (wurden). Der Zeitabstand zwischen den Wartungen darf 12 Monate nicht überschreiten. Dies entbindet den Anlagenbetreiber nicht von seiner Kontroll- und Aufsichtspflichten, die angemessen in sachbezogenen regelmäßigen Abständen zu erfolgen hat. Ist diese Eigenwartung und Eigenkontrolle nicht durchführbar (z.B. Urlaub) sind die Anlagen gesichert außer Betrieb zu nehmen. DWS empfiehlt dem/der Betreiber/-in dringend den Abschluss eines Wartungsvertrages, da durch eine möglichst hohe Betriebssicherheit erreicht wird. Ev. Bedienungsfehler können zum Beispiel bei Vorliegen eines durchgehend, ordnungsgemäß geführten wie z.B. Betriebstagebuches besser erkannt werden. – Eine Gewährleistungspflicht DWS besteht nicht bei: – Verschleißteilen wie z.B. Dichtungen, Membranen, Stopfbüchsen, Lampen aller Art. – Einsatz von nicht empfohlenen Fremdchemikalien. – Mängel (ausgenommen Materialfehler), verursacht durch fehlende Wartung usw. unsachgemäße Bedienung, Fremd-Module und Anbauteile, wenn diese direkt oder indirekt in funktionalen Zusammenhang mit der gelieferten Anlage oder Bauteil stehen und nicht funktional abgestimmt sind oder verändert werden, sind nicht durch die Gewährleistung gedeckt. Auftretende Kosten und ev. Folgeschäden sind durch den/die Anlagenbetreiber/-in zu tragen. Es gilt eine nicht kommerzielle Verwendung als vereinbart. Sollte eine kommerzielle Nutzung gewünscht sein, bedarf diese einer entsprechenden Vereinbarung mit DWS. Bei Zuwiderhandeln können dem/der Nutzer/-in Schadenersatzzahlungen als auch Kosten für Nutzungsrechte entsprechend verrechnet werden. Diese Vereinbarung muss auch bei allfälligem Verkauf der gegenständlichen Anlage an den/die Nacheigentümer/-in weitergegeben werden. Mit dem/der Vertragspartner/-in gilt als vereinbart, dass sämtliche Kauf- und Verwendungsbedingungen sowie Einbau-, Wartungs- und Anwendungsrichtlinien und Hinweise an allfällige Nacheigentümer/-innen oder Anwender/-innen verbindlich weitergereicht werden. Technische Änderungen im Sinne der Produktverbesserung sind vorbehalten.

III. Angebote und Geheimhaltung Angebote von DWS sind hinsichtlich Menge, Preis und Lieferung immer unverbindlich und stets freibleibend, ausgenommen sind Angebote mit ausgewiesener Bindungsfrist. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich.

Die von DWS angegebenen Warengewichte sind Durchschnittsgewichte. Ohne Zustimmung von DWS darf der Inhalt von Anboten Dritten nicht zur Kenntnis gebracht und überhaupt vom Anbot keine missbräuchliche Verwendung genommen werden. Sollte ein Anbot nicht zur Auftragserteilung führen, behält sich DWS das Recht auf Rückforderung des Angebotes samt allen zugehörigen Beilagen und Muster vor. Vom/von der Kunden/-in eingesandte Muster und Vorlagen werden nur auf Wunsch zurückgestellt.

IV. Vertragsabschluss Ein Vertragsangebot eines/r Kunden/-in bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch DWS. Auch das Absenden der vom/der Kunden/-in bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an DWS Angebote gerichtet, so ist der/die Kunde/-in für eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung von DWS ein. Der/die Kunde/-in anerkennt ausdrücklich die Wirksamkeit per Fax oder per E-Mail übermittelter Auftragsbestätigungen.

V. Preise Alle von DWS genannten Preise sind, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart oder vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verrechnung der Preise erfolgt in Euro. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist DWS berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

VI. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen von DWS Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch nur mit Teilzahlungen, verfallen allfällige Skontovereinbarungen. Zahlungen des/der Kunden/-in gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von DWS als geleistet. Bei Zahlungsverzug des/der Kunden/-in ist DWS berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. DWS ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des/der Kunden/-in, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

VII. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug oder Vorliegen anderer wichtiger Gründe, wie insbesondere wenn über das Vermögen des/der Kunden/-in ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegen, wenn der/die Kunde/-in seine Zahlungen einstellt oder wenn der/die Kunde/-in Trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen keine vollständige Zahlung leistet, ist DWS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall des vom/von der Kunden/-in verschuldeten Rücktrittes schuldet der/die Kunde/-in nach Wahl von DWS einen richterlich nicht zu mäßigenden pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Brutto-Rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens. Bei Zahlungsverzug des/der Kunden/-in ist DWS von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Tritt der/die Kunde/-in – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück, so hat DWS die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der/die Kunde/-in verpflichtet, nach Wahl von DWS einen pauschalierten richterlich nicht zu mäßigenden Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

VIII. Mahn- und Inkassospesen Der/Die Kunde/-in verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die DWS entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die Vergütungen des allenfalls eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern DWS das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der/die Kunde/-in, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen. Im Falle der Betreibung durch eine/n Rechtsanwalt/-anwältin hat der/die Kunde/-in die Kosten des/der Rechtsanwaltes/-anwältin nach dem Rechtsanwaltstarif zu ersetzen.

IX. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Die Verladung und der Versand der Liefergegenstände erfolgt auf alleinige Gefahr und Rechnung des/der Kunden/-in. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes oder des Lagers von DWS auf den/die Kunden/-in über. Die Verkaufspreise von DWS beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch des/der Kunden/-in werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von DWS erbracht bzw. organisiert und im Angebot gesondert angeführt. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Stundensatz als vereinbart gilt. Hat der/die Kunde/-in die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist DWS nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei DWS gegen eine Lagergebühr von 0,1%, des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag mindestens 7,8€ pro Tag oder auf Kosten und Gefahr des/der Kunden/Kundin bei einem dazu befugten Unternehmen einzulagern.

X. Lieferfrist Zur Leistungsausführung ist DWS erst dann verpflichtet, wenn der/die Kunde/-in all seinen/ihren Verpflichtungen nachgekommen ist, die zur Ausführung erforderlich sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. DWS ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu vier Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der/die Kunde/-in nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

XI. Erfüllungsort Erfüllungsort für Produkte ist Gaishorn Nr. 180a, A-8783 Gaishorn am See. Erfüllungsort für Geistige Leistungen (Immaterielle Leistungen) Hietzinger Kai 13/11, A-1130 Wien.

XII. Geringfügige Leistungsänderungen Geringfügige oder sonstige für Kunden/-innen von DWS zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung von DWS gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (ZB. bei Maßen, Farben, Material, etc.).

XIII. . Haftung, Gewährleistung, Garantie Die Haftung von DWS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. DWS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Den/Die Kunden/-in trifft die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist betraglich begrenzt mit dem Entgelt des jeweiligen Geschäftes, aus der die Haftung resultiert. Die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere jener, die auf eine unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind oder für Kapital- und Zinsverluste, Schäden, die durch Maschinenfehler, Lieferzeitüberschreitungen (auch für Ersatzteile) entstehen, wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des/der Kunden/-in verjähren binnen einem Jahr ab Übergabe. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe der Ware am Lieferort schriftlich (E-Mail ausreichend) bei DWS zu rügen ,dies gilt nicht für optische Mängel (z.B. Oberflächenveränderung, Oberflächenbeschädigungen) diese müssen unmittelbar bei Übernahme durch den Kunden gerügt werden, ansonsten erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Im Übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche binnen einem Jahr ab Übergabe (ausgenommen vorliegen anderer gesetzlichen Regelungen). Gewährleistungsansprüche werden am Sitz von DWS erfüllt, wobei DWS keine Transportkosten trägt. Die Rücksendung beanstandeter Warebedarf der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung von DWS und erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Kunden/-in. Mängel, die durch fehlende Wartung bzw. durch unsachgemäße Bedienung verursacht werden, sind nicht durch die Gewährleistung gedeckt! Um die dauerhafte Funktion Ihres Gerätes zu erhalten, empfehlen wir regelmäßig Wartungen durch autorisierte Fachfirmen (z.B. durch zertifizierte DWS Servicepartner) durchführen zu lassen. Um Gewährleistungansprüche zu erhalten, ist durch den/die Betreiber/-in mindestens der für sein/ihr Gerät empfohlene Wartungsplan nachweislich einzuhalten. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehened gelten Garantieansprüche nur dann wenn diese besonders schriftlich vereinbart wurden. Wenn im Liefer und Leistungsvertrag Garantien vereinbart wurden so beziehen sich diese nicht auf Verschleißteile. Allfällige Garantiemängel sind innerhalb der Garantien unverzüglich nach Auftreten DWS schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Die Garantie/Gewährleistung beginnt mit Lieferscheindatum von DWS. Der Garantieanspruch/Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Produkt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem technischen Kundendienst von DWS angehören bzw. nicht von diesem autorisiert sind oder wenn das Garantieobjekt an Dritte weitergegeben wird, die nicht Vertragspartner/-innen von DWS sind. Im Garantiefall erfolgt die Reparatur ohne Verrechnung von Lohn- und Materialkosten ausschließlich am Geschäftssitz von DWS, wobei DWS keine Transportkosten übernimmt. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung von DWS und erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Kunden/-in. Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der/die Kunde/-in sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren erfüllt hat. Zu Unrecht reklamierte Teile oder Leistungen werden ohne Abzug in Rechnung gestellt.

XIV. . Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von DWS verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XV. Eigentumsvorbehalt DWS behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser zugleich ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist DWS berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen dem/der Kunden/-in zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der/die Kunde/-in, auf das Eigentum von DWS hinzuweisen und DWS unverzüglich zu benachrichtigen. Nur wenn der/die Kunde/-in Wiederverkäufer/-in ist, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen. Der/Die Kunde/-in trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XVI. Forderungsabtretungen Bei Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt tritt der/die Kunde/-in DWS schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren von DWS entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen von DWS ab. Der/Die Kunde/-in hat auf Verlangen von DWS diese Dritten zu nennen; jedenfalls sind diese von der Zession des/der Kunden/-in zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern des/der Kunden/-in, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. den Dritten ersichtlich zu machen. Ist der/die Kunde/-in mit seinen Zahlungen gegenüber DWS im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse aus den Waren von DWS abzusondern. Der/Die Kunde/-in hat diese im Namen von DWS treuhändig zu verwahren. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer tritt der/die Kunde/-in bereits jetzt an DWS ab (unter Berücksichtigung des § 15 Versicherungs-Vertrags Gesetz). Der/Die Kunde/-in darf Forderungen gegen DWS nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung abtreten.

XVII. Zurückbehaltung, Aufrechnung Dem/Der Kunden/-in steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Eine Aufrechnung durch den/die Kunden/-in gegen Ansprüche von DWS ist unzulässig.

XVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der deutsche Vertragstext maßgebend. Die Vertragsparteien vereinbaren für alle Streitigkeiten streitwertabhängig die ausschließliche Zuständigkeit des HG Wien bzw. des BGHS Wien.

XIX. Datenschutz, Adressenänderung und Immaterialgüterrechte Der/Die Kunde/-in erteilt seine/ihre Zustimmung, dass auch die in den Verkaufsunterlagen mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von DWS automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der/Die Kunde/-in ist verpflichtet, DWS Änderungen seiner/ihrer Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von DWS; der/die Kunde/-in erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder sonstigen Verwertungsrechte.

XX. Änderungen der AGB Änderungen der gegenständlichen AGB erlangen nach Ablauf von 2 Monaten ab der Verständigung des/der Kunden/-in Rechtsgültigkeit. Diese Rechtsgültigkeit erstreckt sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des/der Kunden/-in, sofern bei DWS nicht fristgerecht ein schriftlicher Widerspruch des/der Kunden/-in einlangt. Die Verständigung des/der Kunden/-in kann in jeder Form erfolgen, insofern können Hinweise über die Änderung der AGB auch über die Website www.dywasys.com erfolgen.